Gemäss den Statuten des FVL dürfen als Aktivmitglieder nur Personen aufgenommen werden, die
- das 18. Altersjahr zurückgelegt oder die in einem speziellen Gesetz oder einer Verordnung umschriebenen Voraussetzungen zum Erwerb von Fischereikarten erfüllen.
- Landesbürger/innen sind oder Ausländer/innen sind, die die Niederlassung und Wohnsitz in Liechtenstein haben.
- den Nachweis der nötigen Fachkenntnisse durch eine bestandene liechtensteinische Fischereiprüfung vorweisen können.
- den obligatorischen Praxiskurs absolviert haben.
Die Aufnahme der Aktivmitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag des Bewerbers durch Beschluss des Vorstandes des FVL. Aufnahmegesuche werden jeweils in den Vorstandssitzungen von März und November behandelt.
Laut Fischereigesetz des Fürstentums Liechtenstein setzt die Ausübung der Fischerei den Nachweis der nötigen Fachkenntnisse voraus. Diese können durch ablegen der Fischereiprüfungausgewiesen werden.