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Fragen und Antworten
„Instream Restaurierung Parallelgraben“
 
 
Was ist der Parallelgraben für ein Gewässer?
 
In den dreissiger Jahren wurde der Parallelgraben als Entwässerungsgraben künstlich angelegt. Das Wasser wird beim Bruthaus des FVL vom Binnenkanal dotiert und mündet in den Spiersbach, welcher sich seinerseits beim Illspitz in den Rhein ergiesst. Bis zum Spiersbach läuft der Graben – daher sein Name – parallel zum Binnenkanal. Der Parallelgraben gehört zum Spiersbachsystem.
 
Der Parallelgraben wurde lange als Aufzuchtsgewässer genutzt und gehört zu den Schonstrecken, in welchen die Fischerei nicht erlaubt ist. Der Parallelgraben war bis vor kurzem ein strukturarmes Fliessgewässer in Trapezform.  Bruchsteine säumen das befestigte Ufer. Die Fliessgeschwindigkeit war über die gesamte Länge bis zur Mündung in den Rhein konstant und eine Tiefenvarianz suchte man vergebens. Ein solches Gewässer ist nur mässig als Lebensraum für Fische geeignet. Die Wassertemperatur entspricht derjenigen des Binnenkanals. Im Gegensatz zu den Rietgräben ist der Bach sommerkalt und winterwarm.
 
 
Was ist das Spiersbachsystem?
 
Das Spiersbachsystem zwischen Schellenberg und dem Illspitz in Vorarlberg umfasst eine Fläche von 22.3 km2 setzt sich aus mehreren Giessen und Rietgräben zusammen.
 
 
Über welche Strecke wird der Parallelgraben restauriert?
 
Eine erste Instream Restaurierung fand auf 175 Ufermetern bereits 2015 Jahr statt. In dieser ersten Etappe vollzog der FVL mit Unterstützung von Behörden, der BZG und LGU erste Aufwertungsmassnahmen. Es wurden drei Blockwürfe, eine Kiesbank, zwei Laichkiesstrecken, drei Störsteine, zwei Aufweitungen kleinen Formats und eine Steinbuhne erstellt. Alle diese Massnahmen geben dem Gewässer eine neue Dynamik: unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten, Unterstände, Kolke und erhöhten Sauerstoffeintrag. Auf diese Weise gewinnt das Gewässer an enormes Potential und wird durch geringe Eingriffe zum attraktiven Lebensraum.  Es ist geplant, den ganzen Graben zu restaurieren.
 
 
Was heisst Instream Restaurierung?
 
Mit Instream Restaurierung wird eine ökologische Aufwertung eines kanalisierten Fliessgewässers bezeichnet, welche den bestehenden Gewässerkörper nicht antastet, also innerhalb des künstlichen Gewässerbetts stattfindet und kein weiteres Land für Aufweitungen benötigt. Damit erreicht man vergleichsweise günstige Lösungen mit einem grossen Mehrwert.
 
 
Was erreicht man mit der Instream Restaurierung?
 
Durch die Massnahmen innerhalb des Flussbetts wird die Dynamik des Gewässers verändert. Schneller und langsamer fliessende Gewässerabschnitte, kleine Stürze, Strudel und Gischt bringen einen höheren Sauerstoffeintrag, schaffen einen natürlichen Sichtschutz für die Fische und bilden Vertiefungen bzw. Kolke aus. Ausserdem wird der Gewässergrund stellenweise aufgelockert, was gerade für Kieslaicher von grosser Bedeutung ist. Durch Anpflanzen von Hecken und Blumenwiesen an Böschungen werden auch andere Tiere gefördert wie zum Beispiel Vögel oder Insekten. Mit Totholzhaufen und Steinlinsen entlang dem Gewässer werden auch die Zauneidechse, Blindschleichen und das Hermelin gefördert.
 
 
Welche anderen Formen von Gewässerverbesserungen gibt es?
 
Instream Restaurierungen zählen zum grossen Feld der Revitalisierungsmassnahmen. Hier werden in der Regel verbaute Gewässerabschnitte durch Massnahmen attraktiver gestaltet, womit der Lebensraum für Fische, Krebse, Muscheln aber auch Vögel, Säuger & Insekten im Ufer- und Böschungsbereich aufgewertet wird.
 
Folgende Massnahmen bieten sich an: Hecken, Blumenwiesen, Totholz, Blockwürfe, Aufschüttung von Kiesbänken, Störsteine, Steinbuhnen, Stammbuhnen, Pfahlbuhnen, Wurzelstämme und –stöcke, Faschinen sowie kleinere Gewässeraufweitungen innerhalb des Gewässerkörpers.
 
Von Renaturierungsmassnahmen spricht man dann, wenn technische Eingriffe wie Schwellen und Uferverbauungen entfernt werden und das Wasser sich wieder seinen natürlichen Lauf sucht. Hierzu wird meistens zusätzliches Land benötigt.
 
 
Welche Vor- und Nachteile haben diese Massnahmen?
 
Von Vor- und Nachteilen kann man so gesehen nicht sprechen. Revitalisierung beschreibt die Dynamisierung bzw. Belebung eines verbauten Gewässers (in Teilabschnitten), während Renaturierung die (annähernde) Wiederherstellung des Naturzustands beschreibt. Im Falle von Instream Restaurierung liegt der Vorteil sicher im Kosten-Nutzen-Verhältnis.
 
Welche Massnahme in einem Gewässer ergriffen werden kann, hängt neben budgetären Fragen vor allem von der Gewässerart, dem Umgebungsraum, der Rahmenbedingungen und des Hochwasserschutzes ab.
 
 
Welche Massnahmen hat der FVL bisher entwickelt?
 
Der FVL hat über die Jahrzehnte in allen diesen Bereichen an Projekten mitgearbeitet und damit grosse Erfahrung sammeln können, die auch von anderen Fischereivereinen und –verbänden im Ausland geschätzt wird.
 
 
Was unternimmt der FVL, um die Fischbestände zu stützen und Lebensräume zu schützen?
 
Der FVL versteht sich als Advokat der Fische und deren Lebensräume. Der FVL kümmert sich das ganze Jahr über um die Gewässer des Landes, führt Verbesserungsmassnahmen durch, befreit Gewässer von Unrat, finanziert und initiiert entsprechende Projekte und betreibt in Ruggell eine Fischzuchtanlage, die offiziell als Aquakulturbetrieb anerkannt ist. Ausserdem sensibilisiert der FVL die Bevölkerung, macht Führungen, Vorträge und Schulungen.
 
 
Weshalb braucht es Aufzucht und Aufwertungen der Lebensräume?
 
Um Kulturland zu gewinnen wurden die Gewässer anfangs des 20. Jahrhunderts praktisch alle kanalisiert. Dämme schützen seither den Wohn- und Kulturraum. Mit diesen Massnahmen zollte man primär dem Hochwasserschutz und dem Landgewinn Rechnung, während ökologische Überlegungen eine untergeordnete Rolle spielten. Dadurch wurden die natürlichen Lebensräume für Fische teils zerstört, in jedem Fall aber beeinträchtigt. Heute versucht man, zahlreiche Gewässer ökologisch aufzuwerten. Oft ist es nötig, einheimischen Arten bei der Wiederbesiedlung dieser neuen aquatischen Lebensräume auf die Sprünge zu helfen. Dies macht der FVL seit vielen Jahrzehnten bei der Bachforelle.
 
 
Woraus schöpft der FVL diesen Auftrag?
 
Im Fischereigesetz wird in Artikel 1 der Zweck wie folgt die begründet: Die natürliche Artenvielfalt und den Bestand heimischer Fische, Krebst und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume zu erhalten oder zu verbessern; bedrohte Arten und Rassen von Fischen und Krebsen zu schützen; eine nachhaltige Nutzung der Fisch- und der Krebsbestände zu gewährleisten sowie die Fischerei zu fördern.
 
Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Arbeit des FVL, welche er Hand in Hand mit den Behörden und zielverwandtet Organisationen ausübt.
 
 
Wie finanziert der FVL diese Projekte?
 
Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte werden diese vom Land Liechtenstein, von den Gemeinden, von Umweltorganisationen, Stiftungen, privaten Sponsoren und Gönnern sowie durch Eigenmittel und Eigenleistungen des FVL finanziert.  Nicht zu unterschätzen sind dabei die vielen Arbeitseinsätze, welche von den Vereinsmitgliedern ehrenamtlich durchgeführt werden.
 
 
Welchen Mehrwert bringen diese Massnahmen dem Land und seinen Einwohnern?
 
Der Rhein und seine Zuflüsse prägen das Rheintal, wie der Name selber schon besagt. Bestimmte Fisch- und Krebsarten gehören seit jeher zu unserem Alpenraum und sind in jedem Fall schützenswert.
 
Verbesserungen bzw. Aufwertungen von Gewässern und die Pflege derselben bringen als Psychotope viele positive Effekte für die Menschen.
 
Ausserdem sind die Bestände von Fischen, Krebsen und Muscheln ein wichtiger Bio-Indikator, worum sich der FVL als Advokat der Fische und deren Lebensräume explizit kümmert.
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