Gemäss Reglement des Fischereivereins Liechtenstein setzt die Abgabe der Fischereikarte an Jugendliche die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten voraus und ist gemäss der aktuellen FischV an das Mindestalter von 12 Jahren gebunden. Jugendliche unter 14 Jahre dürfen nur in der Begleitung eines Erwachsenen die Angelfischerei ausüben.